Es war immer ein besonderes Recht des "Freien Mannes", über seinesgleichen Recht zu sprechen. In späterer Zeit rissen auch Grundherren, Adelige und Vögte dieses Recht an sich. Es war ja auch lukrativ, Hab und Gut von Verurteilten in den eigenen Besitz zu nehmen. Oftmals lagen die freien Gerichte abseits der Orte. Hier am Richtplatz befand sich zum Beispiel jahrhundertelang die Gerichtsstätte des Gaugerichts Medebach. Das Urteil der Richter lautete dabei immer entweder Freispruch oder Tod, etwas anderes gab es nicht.
Im Randbereich des Richtplatzes ist ein Stein aufgestellt, der eine Bronzetafel trägt. Das darauf abgebildete Schwert verkörpert dabei das Symbol für Gerichtsbarkeit und bedeutet nicht, dass der Verurteilte mit dem Schwert hingerichtet wurde. "Aufhängen am nächsten Baum" war die übliche Art der Vollstreckung. War der Verurteilte nicht anwesend fiel er in "Acht nd Bann". Er war damit geächtet und jedermann konnte die Todesstrafe vollstrecken, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Der Richtplatz befindet sich genau auf der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen. Hier verläuft der Rothaarsteig sowie der gelb markierte Zugangsweg von Willingen zum Rothaarsteig.